Hausordnung des Kulturzentrums Laboratorium e.V.

 

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher*innen und Gästen während ihres Aufenthalts im Kulturzentrum Laboratorium. Das Hausrecht übt der Laboratorium e.V. aus. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgmeinen Geschäftsbedingungen.

Der Laboratorium e.V. ist berechtigt, den Zutritt zum Kulturzentrum Laboratorium für Besucher*innen und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweises bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. 

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Mitnahme von Kleinkindern und Säuglingen zu Abendveranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, randalieren oder andere Personen angreifen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.

Alle Einrichtungen des Kulturzentrums Laboratorium sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Laboratoriums hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.

In den Versammlungsstätten besteht Rauchverbot. Das Rauchverbot schließt sogenannte
E-Zigaretten mit ein.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung des Kulturzentrums Laboratorium und dessen Räumung angeordnet werden. Alle Personen haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Laboratorium sofort zu verlassen. 

Den Weisungen des Lab-Personals ist Folge zu leisten.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Laboratorium e.V. verstößt ist zu unterlassen, insbesondere: 

+ das Mitführen von Tieren

+ das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften,
   Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art 

+ die Verunreinigung des Gebäudes oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten,
   das geeignet ist, die Umwelt zu belasten

+ jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände

+ nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art

 

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: 

+ Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für
   leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen Taschen-
   feuerzeuge und Haarspray 

+ Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, sperrige
   Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände 

+ rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial


+ Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen und nichtkommerziellen
   Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Laboratorium e.V. vorliegt) 

+ Speisen und Getränke

 

Recht am eigenen Bild: Alle Personen, die das Laboratorium betreten oder sich dort aufhalten, willigen, wenn sie auf Foto-, Film- und Videoaufnahmen, die im Kulturzentrum Laboratorium gemacht werden, evtl. zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.

Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Bei Veranstaltung im Kulturzentrum Laboratorium können über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir die Nutzung von Gehörschutzmitteln.

Hausverbote, die durch den Laboratorium e.V. ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Kulturzentrum Laboratorium durchgeführt werden. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet der Laboratorium e.V. auf Antrag.